Wer auf seinem Kontoauszug den Vermerk „AWV-Meldepflicht beachten“ entdeckt, wird sich sicher die Frage stellen, was es damit auf sich hat. Was bedeutet die „AWV-Meldepflicht“ und was ggf. zu tun ist, wird im Folgenden erläutert.

Was ist die „AWV-Meldepflicht“?

Fakt ist: Wer Geldüberweisungen ab 12.500 € ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, ist verpflichtet, dies der Deutschen Bundesbank zu melden.

„AWV“ steht für Außenwirtschaftsverordnung.

Doch wer ist betroffen? Die Meldepflicht für Auslandsgeschäfte trifft sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu. Dabei basiert das Gesetz für die Meldepflicht auf der Außenwirtschaftsverordnung. Diese Außenwirtschaftsverordnung ist seit dem Inkrafttreten im Jahr 1961 verantwortlich für die Exportkontrolle.

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Was muss nicht gemeldet werden?

Von der Meldepflicht befreit sind Überweisungen bis 12.500 € sowie Wareneinfuhren und Warenausfuhren, weil diese bereits durch den Zoll erfasst worden sind oder noch erfasst werden.

Auch mit Bargeld gefüllte Koffer, die den Weg über die Grenze finden sollen, sind ebenso nicht meldepflichtig. Es sei denn, es wird der Grenzbetrag von 10.000 € überschritten, dann wird sich der Zoll darum kümmern.

Für Geld-Anleger im Ausland gilt: Reine Kontoüberträge sind ebenso nicht meldepflichtig, solange der Kontoinhaber im Ausland dieselbe Person ist wie im Inland. Es ist nämlich davon auszugehen, dass das Geld (hoffentlich mit Kapitalerträgen) wieder in Deutschland landet.

Achtung: Sollte man auf die Idee kommen, einen Betrag über 12.500 € in mehrere Geldbeträge aufzuteilen, um letztlich der Meldepflicht zu entgehen, begeht man eine Straftat, welche durchaus schmerzhaft sein kann für den Geldbeutel.

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Warum gibt es die AWV-Meldepflicht?

Die AWV-Meldepflicht dient der statistischen Erfassung für den deutschen Außenwirtschaftsverkehr. Doch was nützt es wirklich? Ganz einfach: Dadurch behält Deutschland den Überblick darüber, wieviel Geld im Land bleibt und wieviel Geld ins Ausland überwiesen wird.

Für die Steuererklärung vielleicht auch ganz interessant: Die erhobenen Daten werden nicht an das Finanzamt weitergeleitet und dienen ausschließlich der Außenhandelsstatistik.

Wo sind Meldungen für Überweisungen ins Ausland abzugeben?

Seit dem 1. September 2013 sind Unternehmen verpflichtet, die Meldungen auf elektronischem Wege über Vordrucke zu übermitteln. Hierfür bietet die Deutsche Bundesbank unterschiedliche Möglichkeiten an:

1. Nutzung des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS) oder

2. andere Möglichkeiten, welche das ExtraNet ermöglichen.

Grundsätzlich empfiehlt die Deutsche Bundesbank für Übermittlung der Meldung das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS). Es können jedoch beispielsweise auch eigene Programme über das ExtraNet eingesetzt werden, solange die vorgeschriebenen Datenformate verwendet werden. Für weitere technischen Fragestellungen wurde von der Deutschen Bundesbank eine Hotline installiert. Unter 069 9566‑7707 wird von Montags bis Freitags von 9 bis 15 Uhr zusätzlich Hilfe bei Unklarheiten angeboten.

Privatpersonen können ihre Zahlungen ebenso elektronisch übermitteln oder ihre Transaktion kostenfrei unter folgender Telefonnummer der Deutschen Bundesbank melden:

0800 1234 111(Nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar)

Was ist vor der AWV-Meldung zu beachten?

Für die Übermittlung der Geldüberweisung auf elektronischen Wege wird eine Meldenummer benötigt. Diese Meldenummer wird im Vorfeld auf Antrag zugeteilt.

Achtung: Bei nicht regelmäßigen Geldüberweisungen können Privatpersonen die Meldenummer 00999995 verwenden. Sollten Privatpersonen regelmäßige Zahlungen versenden oder erhalten, brauchen Privatpersonen genauso wie Unternehmen eine Meldenummer. Auch diese wird nach Antrag auf der Homepage der Deutschen Bundesbank erteilt.

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Welche Angaben müssen bei der „AWV-Meldepflicht“ gemacht werden?

Die Meldung kann über die oben genannten Wege erfolgen und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

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    Name des Meldenden
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    Name des Empfängers
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    Datum
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    Betrag
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    Empfängerlan
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    Kurze Beschreibung der zugrundeliegenden Leistung

Bei Wertpapiergeschäften:

  • Bezeichnung der Wertpapiere oder Finanzderivate
  • ISIN
  • Nennbetrag oder Stückzahl

Wieviel Zeit habe ich? Bis wann müssen Geldüberweisungen gemeldet werden?

Die Meldefristen unterscheiden sich je nach Anlage:

  • Anlage Z 4: Vordrucke für Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Geldinstitute und öffentliche Stellen
  • Anlage Z 8: Vordruck für Seeschifffahrtsunternehmen
  • Anlage Z 10: Vordruck für Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Geldinstitute und öffentliche Stellen
  • Anlage Z 11 bis Z 15: Vordrucke für Geldinstitute

Für die Anlagen Z 4 und Z 8 muss die Meldung bis spätestens zum 7. Kalendertag nach Ende des Berichtsmonats erfolgen.

Für die Anlagen Z 10 bis Z 15 bleiben 2 Tage weniger Zeit, d.h. bis spätestens zum 5. Kalendertag nach Ende des Berichtsmonats.

Was ist zu tun, wenn keine oder eine falsche Meldung abgegeben wurde?

Falls eine Meldung zu spät oder falsch abgegeben wurde, muss diese unverzüglich nachgeholt oder korrigiert werden. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die Meldefristen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € bestraft.

Wichtig: Auch nach Erhalt der Meldebescheinigung sollen die Unterlagen für die nächsten drei Jahre aufgehoben werden.

Fazit

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    Die AWV-Meldepflicht gilt für Unternehmen und Privatpersonen, die Geldbeträge ab 12.5000 € ins Ausland überweisen oder vom Ausland erhalten wollen.

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    Reine Kontoüberträge, d.h. Überweisungen vom eigenen Inlandskonto auf ein eigenes Auslandskonto und umgekehrt, sind nicht meldepflichtig.
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    Unternehmen oder Privatpersonen, die regelmäßig Geld ins Ausland überweisen oder erhalten, melden diese Transaktionen elektronisch über Vordrucke bei der Deutschen Bundesbank.
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    Privatpersonen, die gelegentlich Geld ins Ausland überweisen oder erhalten, können diese auch telefonisch und kostenfrei unter 0800 1234 111 melden.
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    Verstöße gegen die AWV-Meldepflicht werden mit Geldstrafen bis zu 30.000 € geahndet.

Quellen

https://de.wikipedia.org/wiki/Außenwirtschaftsgesetz

https://de.wikipedia.org/wiki/Außenwirtschaftsverordnung 

Deutsche Bundesbank

Wer schreibt hier? Robert

Willkommen auf meiner Seite. Ich bin Robert, der Autor auf Auslandsueberweisung.info. Nach meinem Studium im Wirtschaftsrecht habe ich für kurze Zeit im Verbraucherschutz gearbeitet. Dabei habe ich festgestellt, dass aktuelle Praktiken der Banken in Sachen Auslandsüberweisungen nicht zeitgemäß sind und meistens zu Lasten des Kunden fallen. Mit dieser Seite möchte mein Team und Ich Sie davor bewahren, mit den falschen Anbietern zu Ihren Familien oder Geschäftspartnern im Ausland zu überweisen.