SEPA-Überweisungen so funktioniert´s

Wer heutzutage Überweisungen abwickelt, der sieht im Online-Banking oder auf dem Überweisungsträger den Begriff „SEPA-Überweisung“. Doch was bedeutet das eigentlich? Und wie funktioniert das SEPA-Überweisungssystem? Wir klären auf!

Was bedeutet SEPA?

Der Begriff „SEPA“ steht für „Single European Payments Area“. Mit der Einführung des SEPA-Standards hatte man also das Ziel, einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Überweisungen innerhalb der EU erfolgen seitdem immer mit Angabe von IBAN und BIC und nicht mehr mit Kontonummer und BLZ.

  • Der Vereinheitlichung von Inlands- und Auslandsüberweisungen innerhalb des SEPA-Raums
  • Kostengünstigere Auslandsüberweisungen
  • Festgelegte Fristen für die Ausführung von Überweisungen
  • Einheitlicher rechtlicher Rahmen für den Zahlungsverkehr
  • Schaffung eines einheitlichen IT-Standards für Überweisungen, der die Bearbeitungszeiten minimiert.

Überweisungen mit SEPA

Wie funktionieren SEPA-Überweisungen?

Mit der Einführung der SEPA Überweisungen im Jahre 2016 mussten sich die Kunden mit einigen Umstellungen vertraut machen. Statt wie bis dato für eine Überweisung die Kontonummer und die Bankleitzahl des Empfängerkontos anzugeben, wird für SEPA-Überweisung die IBAN benötigt.

Diese „International Bank Account Number“ ergibt sich in Deutschland folgendermaßen:

  • Einer zweistelligen Buchstabenkombination als Ländercode (Deutschland = DE)
  • Der zweistelligen Prüfziffer
  • Der Bankleitzahl
  • Der Kontonummer

Die IBAN von einem deutschen Kontokorrentkonto ist damit immer 22 Stellen lang. In anderen Ländern des SEPA-Raumes kann diese allerdings bis zu 30 Stellen betragen.

Für Überweisungen in nicht EU-Länder wird zusätzlich der Business Identifier Code (BIC) benötigt. Diese besteht immer aus elf Stellen und ist jeder Bank innerhalb des SEPA-Raums eindeutig zugewiesen.

Unterschiedliche Arten von SEPA-Zahlungen

Da der gesamte Zahlungsverkehr innerhalb Europas mit der Einführung des SEPA-Systems vereinheitlicht werden sollte, umfasst dieses neben den SEPA-Überweisungen auch folgende Bereiche:

  • SEPA-Kartenzahlungen
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Firmenlastschriften

Auch Daueraufträge fallen unter das SEPA-System, da diese lediglich eine sich immer wieder wiederholende Form der SEPA-Überweisungen darstellen.

Was kosten SEPA-Überweisungen?

Mit Einführung der Single European Payments Area sollte der Zahlungsverkehr nicht nur vereinheitlicht werden, sondern auch die damit verbundenen Kosten gesenkt werden. Bankkunden profitieren daher vor allem vom Wegfall zusätzlicher Gebühren für Auslandsüberweisungen, solange diese in derselben Währung stattfinden.

Innerhalb des gemeinschaftlichen Zahlungsraumes dürfen Banken daher keine unterschiedlichen Gebühren für Zahlungen im Inland und Zahlungen ins Ausland erheben. Erhebt Ihre Bank generell keine Gebühr für Überweisungen, so sind auch Auslands-SEPA-Überweisungen in der gleichen Währung für Sie kostenfrei.

Für SEPA-Überweisungen in Mitgliedsländer des gemeinsamen Zahlungsraumes, welche nicht den EURO als Währung haben, können jedoch weiterhin zusätzliche Gebühren anfallen. Diese können sich zusammensetzen aus:

  • Gebühren für die Währungsumrechnung
  • Gebühren für die Transaktionsdurchführung

Auch hierbei gelten Besonderheiten: laut einer EU-Verordnung ist es Banken in Ländern der Europäischen Union nicht erlaubt, Gebühren nur für die Durchführung der Transaktion zu erheben.

Regelungen zu Gebühren in einzelnen Ländern

Ein Beispiel für vorher Genanntes ist Großbritannien. Das (noch) EU-Land ist Teil des SEPA-Raumes, verfügt aber über eine eigene Währung, das britische Pfund. Banken in Großbritannien dürfen daher lediglich für die Währungsumrechnung Gebühren verlangen.

In der Praxis führt das dazu, dass die Umrechnungsgebühren britischer Banken sehr hoch sind und durchaus bis zu 30 britische Pfund betragen. In der Schweiz dagegen, welche kein EU-Mitglied ist, können sowohl Gebühren für die Währungsumrechnung als auch für die Durchführung der Transaktion erhoben werden.

Wieder anders sieht es in den skandinavischen Ländern Dänemark und Schweden aus. Banken dieser Länder dürfen aufgrund der dort gültigen Gesetzgebung überhaupt keine Gebühren für Zahlungen innerhalb des SEPA-Systems erheben. Nicht einmal für die Umrechnung ausländischer Währungen.

Für Überweisungen in diese Länder fallen also keine zusätzlichen Gebühren an. Allerdings muss ein Inhaber einer deutschen Bankkarte in Dänemark und Schweden beispielsweise für das Abheben von Bargeld bei der eigenen Bank im Regelfall Gebühren zahlen.

Dahingegen muss ein Inhaber einer schwedischen Bankkarte für die Überweisung oder den Einsatz seiner Bankkarte in Deutschland keine zusätzlichen Gebühren aufbringen.

Fazit zu SEPA-Überweisungen

Das Ziel der Einführung der Single European Payments Area (SEPA) war es, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu vereinfachen. Trotz vieler anfänglicher Beschwerden über die Umstellungen vom alten auf das neue Zahlungssystem muss man zusammenfassend sagen, das dies auch gelungen ist.

Zu Beginn störten sich viele Verbraucher vor allem an der Länge der – in Deutschland – 22-stelligen IBAN, die nun für Überweisungen nötig war. Im Vergleich zu den vorher genutzten Kontonummern und der Bankleitzahl erschien diese vielen Menschen als zu lang.

Wer das System der IBAN aber verstanden hat, erkennt, dass man sich lediglich die zweistellige Prüfziffer zusätzlich merken muss. Der Rest besteht aus dem immer gleichbleibenden Ländercode und der vorher schon genutzten Kontonummer und der Bankleitzahl.

Verbraucher profitieren durch die Einführung der SEPA-Überweisungen vor allem einer Zeit- und Gebührenersparnis bei Überweisungen, insbesondere bei Auslandsüberweisungen.

Trotz der Bezeichnung des „einheitlichen“ Zahlungsraumes gibt es noch einige Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Sei es in der Länge der IBAN oder den fälligen Gebühren.

Nichtsdestotrotz hat sich das SEPA-System seit der Einführung bezahlt gemacht. So wird inzwischen auch in anderen Teilen der Erde über die Einführung eines gemeinschaftlichen Zahlungsraums nachgedacht, beispielsweise im arabischen Raum und Asien.

Wer schreibt hier? Robert

Willkommen auf meiner Seite. Ich bin Robert, der Autor auf Auslandsueberweisung.info. Nach meinem Studium im Wirtschaftsrecht habe ich für kurze Zeit im Verbraucherschutz gearbeitet. Dabei habe ich festgestellt, dass aktuelle Praktiken der Banken in Sachen Auslandsüberweisungen nicht zeitgemäß sind und meistens zu Lasten des Kunden fallen. Mit dieser Seite möchte mein Team und Ich Sie davor bewahren, mit den falschen Anbietern zu Ihren Familien oder Geschäftspartnern im Ausland zu überweisen.

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